Ferienpark-Ordnung
Parkordnung für Mieter und Gäste des Bungalowparks "Strandslag Julianadorp"
- 01. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 15 km/h. Kinder, Radfahrer und Fußgänger haben Vorrang.
- 02. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Stellflächen erlaubt, insbesondere darf nicht am Straßenrand geparkt werden.
- 03. Hunde sind im Bereich des Parks an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch die Hunde sind von den Hundehaltern sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind Hunde fern zu halten.
- 04. Von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr herrscht "Park-Ruhe".
- 05. Das Bewohnen von Wohnmobilen, Campingwagen oder Campinganhängern ist nicht erlaubt, ebenso nicht das längere Abstellen von Booten und Bootsanhängern.
- 06. Zelten zum Wohnen im Garten ist nicht erlaubt.
- 07. Hausmüll gehört in die Müll-Container, nicht in Papierkörbe.
- 08. Wagenwaschen ist nicht erlaubt.
- 09. Spielplätze sind nur für die Bewohner von "Strandslag-Bungalows und - Apartments". Die Benutzung der Spielplätze ist nur Kindern bis 15 Jahren gestattet und nur in der Zeit von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
- 10. Autos, Lastwagen, Anhänger und dergleichen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 4 Tonnen sind nicht erlaubt. Für Sonderfahrzeuge (Müll, Feuer und Kanalreinigung gelten Sonderregelungen.
- 11. Pro Chip darf nur ein PKW durch die Schrank fahren.
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